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   VG Hannover, 07.06.2006 - 6 A 1680/04   

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VG Hannover, 07.06.2006 - 6 A 1680/04 (https://dejure.org/2006,18643)
VG Hannover, Entscheidung vom 07.06.2006 - 6 A 1680/04 (https://dejure.org/2006,18643)
VG Hannover, Entscheidung vom 07. Juni 2006 - 6 A 1680/04 (https://dejure.org/2006,18643)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Widerruf der Asylanerkennung (Zentralirak - Kirkuk)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 73 Abs. 1 S. 1 AsylVfG; § 51 Abs. 1 AuslG; § 53 AuslG; § 60 Abs. 1 AufenthG; § 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG
    Auswirkung des Irak-Kriegs auf die Anerkennung eines irakischen Staatsangehörigen arabischer Volkszugehörigkeit aus dem Zentralirak als Asylberechtigter; Rechtfertigung des Widerrufs einer Anerkennung als Asylberechtigter und der Gewährung von Abschiebungsschutz nach § ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 73 Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 7
    Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Änderung der Sachlage, Baath, Machtwechsel, Kirkuk, Araber, Sippenhaft, Militärangehörige, Mitglieder, allgemeine Gefahr, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, extreme Gefahrenlage, Versorgungslage, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auswirkung des Irak-Kriegs auf die Anerkennung eines irakischen Staatsangehörigen arabischer Volkszugehörigkeit aus dem Zentralirak als Asylberechtigter; Rechtfertigung des Widerrufs einer Anerkennung als Asylberechtigter und der Gewährung von Abschiebungsschutz nach § ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04

    Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung;

    Auszug aus VG Hannover, 07.06.2006 - 6 A 1680/04
    Die Asyl- und Flüchtlingsanerkennung ist nach dieser Vorschrift zu widerrufen, wenn sich die zum Zeitpunkt der Anerkennung maßgeblichen Verhältnisse nachträglich erheblich und nicht nur vorübergehend so verändert haben, dass bei einer Rückkehr des Ausländers in seinen Herkunftsstaat eine Wiederholung der für die Flucht maßgeblichen Verfolgungsmaßnahmen auf absehbare Zeit mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen ist und nicht aus anderen Gründen erneut Verfolgung droht (BVerwG, Urt. v. 01.11.2005 - 1 C 21.04 - DVBl. 2006, 511; Urt. v. 25.08.2004, NVwZ 2005, 89; Urt. v. 19.09.2000, BVerwGE 112, 80 ).

    Das BVerwG hat dazu im Urteil vom 01.11.2005 (1 C 21.04, DVBl. 2006, 511) ausgeführt:.

    Das BVerwG hat bereits entschieden, dass § 73 Abs. 1 Satz 3 AsylVfG nur eingreift, wenn es dem Flüchtling im Hinblick auf die ursprünglichen Verfolgungsgründe und -umstände nicht zuzumuten ist, in seinen Heimatstaat zurückzukehren (BVerwG, Urt. v.01.11.2005 - 1 C 21.04 - DVBl. 2006, 511; ebenso OVG Saarlouis, Beschl. v. 30.03.2005, Asylmagazin 2005, 38; Urteil der Kammer vom 10.02.2005, 6 A 4438/04).

    Diese Vorschrift soll der Sondersituation solcher Personen Rechnung tragen, die ein besonders schweres, nachhaltig wirkendes Verfolgungsschicksal erlitten haben und denen es deshalb selbst lange Zeit danach - auch ungeachtet veränderter Verhältnisse - nicht zumutbar ist, in den früheren Verfolgerstaat zurückzukehren (BVerwG, Urt. v. 01.11.2005, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 30.03.2004 - 9 LB 5/03

    Politische Verfolgung im Irak nach dem Machtwechsel

    Auszug aus VG Hannover, 07.06.2006 - 6 A 1680/04
    Davon kann bereits jetzt trotz der ansonsten unklaren und sich auch ändernden politischen Verhältnisse im Irak mit Sicherheit ausgegangen werden (vgl. dazu auch Nds. OVG,Beschl. v. 14.02.2006, 9 LB 264/03; Beschl. v. 30.03.2004, NVwZ-RR 2004, 614; OVG Koblenz, Beschl. v. 26.02.2004, AuAS 2004, 119).

    Die allgemein schwierigen Lebensverhältnisse und eine schlechte Versorgungslage im Herkunftsland rechtfertigen nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urt. v. 12.07.2001, BVerwGE 115, 1; Urt. v. 08.12.1998, NVwZ 1999, 666) und des Niedersächsischen OVG (Beschl. v. 30.06.2004, 9 LB 53/04; Beschl. v. 30.03.2004, NVwZ-RR 2004, 614) zu der wortgleichen Vorgängervorschrift des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG, der sich die Kammer bereits angeschlossen hat (Urt. der Kammer vom 03.08.2005, 6 A 5711/02 und 6 A 7158/03), auch dann keinen Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG, wenn sie zu einer individuellen Gefährdung des betroffenen Ausländers führen.

    Davon wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung - soweit ersichtlich - noch einhellig ausgegangen(vgl. Nds.OVG, Beschl. v. 30.06.2004, 9 LB 53/04; Beschl. v. 30.03.2004, NVwZ-RR 2004, 614; OVG Münster, Beschl. v. 06.07.2004, 9 A 1406/02.A; OVG Koblenz, Beschl. v. 26.02.2004, AuAS 2004, 119; Bay. VGH, Urt. v. 03.03.2005, 23 B 04.30631; Urt. v. 13.11.2003, AuAS 2004, 43; OVG Schleswig, Beschl. v. 28.10.2003, 1 LB 41/03; a.A. VG Lüneburg, Urt. v. 25.11.2005, 6 A 260/05; VG Köln, Urt. v. 17.06.2005, 18 K 5407/01.A).

  • BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02

    Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische

    Auszug aus VG Hannover, 07.06.2006 - 6 A 1680/04
    Eine konkrete zielstaatsbezogene und damit Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG rechtfertigende Gefahr für Leib und/oder Leben des Ausländers liegt nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung insbesondere dann vor, wenn er an einer erheblichen Krankheit leidet und einzelfallbezogen zu erwarten ist, dass sich sein Zustand wegen unzureichender Behandlungsmöglichkeiten im Zielstaat - hier: Irak - verschlimmert (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.10.2002, DVBl. 2003, 463; Urt. v. 21.09.1999, NVwZ 2000, 206; Urt. v. 25.11.1997, BVerwGE 105, 383).

    Dies gilt auch dann, wenn die notwendige Behandlung im Zielstaat zwar allgemein zur Verfügung steht, sie dem Ausländer aber aus finanziellen oder sonstigen Gründen nicht zugänglich ist (BVerwG, Urt. v. 29.10.2002, aaO., Hess.VGH, Urt. v. 24.06.2003, AuAS 2004, 20).

  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 5.01

    Rechtsschutzbedürfnis; Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; allgemeine

    Auszug aus VG Hannover, 07.06.2006 - 6 A 1680/04
    Die allgemein schwierigen Lebensverhältnisse und eine schlechte Versorgungslage im Herkunftsland rechtfertigen nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urt. v. 12.07.2001, BVerwGE 115, 1; Urt. v. 08.12.1998, NVwZ 1999, 666) und des Niedersächsischen OVG (Beschl. v. 30.06.2004, 9 LB 53/04; Beschl. v. 30.03.2004, NVwZ-RR 2004, 614) zu der wortgleichen Vorgängervorschrift des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG, der sich die Kammer bereits angeschlossen hat (Urt. der Kammer vom 03.08.2005, 6 A 5711/02 und 6 A 7158/03), auch dann keinen Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG, wenn sie zu einer individuellen Gefährdung des betroffenen Ausländers führen.

    Dies gilt nach der gefestigten Rechtsprechung des BVerwG (Urt. v. 12.07.2001, BVerwGE 115, 1, 7; Urt. v. 17.10.1995, BVerwGE 99, 324, 328) ausnahmsweise dann nicht, wenn der Ausländer bei seiner Rückkehr in sein Herkunftsland einer extremen Gefahrenlage dergestalt ausgesetzt wäre, dass er im Falle seiner Abschiebung dorthin gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert sein würde.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.2004 - 8 A 10334/04

    Abschiebung, Abschiebungshindernis, Verfolgung, politische Verfolgung, staatliche

    Auszug aus VG Hannover, 07.06.2006 - 6 A 1680/04
    Davon kann bereits jetzt trotz der ansonsten unklaren und sich auch ändernden politischen Verhältnisse im Irak mit Sicherheit ausgegangen werden (vgl. dazu auch Nds. OVG,Beschl. v. 14.02.2006, 9 LB 264/03; Beschl. v. 30.03.2004, NVwZ-RR 2004, 614; OVG Koblenz, Beschl. v. 26.02.2004, AuAS 2004, 119).

    Davon wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung - soweit ersichtlich - noch einhellig ausgegangen(vgl. Nds.OVG, Beschl. v. 30.06.2004, 9 LB 53/04; Beschl. v. 30.03.2004, NVwZ-RR 2004, 614; OVG Münster, Beschl. v. 06.07.2004, 9 A 1406/02.A; OVG Koblenz, Beschl. v. 26.02.2004, AuAS 2004, 119; Bay. VGH, Urt. v. 03.03.2005, 23 B 04.30631; Urt. v. 13.11.2003, AuAS 2004, 43; OVG Schleswig, Beschl. v. 28.10.2003, 1 LB 41/03; a.A. VG Lüneburg, Urt. v. 25.11.2005, 6 A 260/05; VG Köln, Urt. v. 17.06.2005, 18 K 5407/01.A).

  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

    Auszug aus VG Hannover, 07.06.2006 - 6 A 1680/04
    Im Übrigen ist nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urt. v. 12.07.2001 - 1 C 2/01 - BVerwGE 114, 379, 385; ebenso Sächsisches OVG, Beschl. v. 30.03.2005, AuAS 2005, 149) ein Durchbrechen der Sperrwirkung des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG (jetzt § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG) dann nicht geboten, wenn zwar kein Abschiebestopp nach § 54 AuslG (jetzt § 60 a Abs. 1 AufenthG) erlassen worden ist, die sonstige ausländerrechtliche Erlasslage dem Ausländer aber einen vergleichbar wirksamen Schutz vor Abschiebung vermittelt.
  • BVerwG, 19.09.2000 - 9 C 12.00

    Widerruf der Feststellung von Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung;

    Auszug aus VG Hannover, 07.06.2006 - 6 A 1680/04
    Die Asyl- und Flüchtlingsanerkennung ist nach dieser Vorschrift zu widerrufen, wenn sich die zum Zeitpunkt der Anerkennung maßgeblichen Verhältnisse nachträglich erheblich und nicht nur vorübergehend so verändert haben, dass bei einer Rückkehr des Ausländers in seinen Herkunftsstaat eine Wiederholung der für die Flucht maßgeblichen Verfolgungsmaßnahmen auf absehbare Zeit mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen ist und nicht aus anderen Gründen erneut Verfolgung droht (BVerwG, Urt. v. 01.11.2005 - 1 C 21.04 - DVBl. 2006, 511; Urt. v. 25.08.2004, NVwZ 2005, 89; Urt. v. 19.09.2000, BVerwGE 112, 80 ).
  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen

    Auszug aus VG Hannover, 07.06.2006 - 6 A 1680/04
    Eine konkrete zielstaatsbezogene und damit Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG rechtfertigende Gefahr für Leib und/oder Leben des Ausländers liegt nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung insbesondere dann vor, wenn er an einer erheblichen Krankheit leidet und einzelfallbezogen zu erwarten ist, dass sich sein Zustand wegen unzureichender Behandlungsmöglichkeiten im Zielstaat - hier: Irak - verschlimmert (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.10.2002, DVBl. 2003, 463; Urt. v. 21.09.1999, NVwZ 2000, 206; Urt. v. 25.11.1997, BVerwGE 105, 383).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VG Hannover, 07.06.2006 - 6 A 1680/04
    Dies gilt nach der gefestigten Rechtsprechung des BVerwG (Urt. v. 12.07.2001, BVerwGE 115, 1, 7; Urt. v. 17.10.1995, BVerwGE 99, 324, 328) ausnahmsweise dann nicht, wenn der Ausländer bei seiner Rückkehr in sein Herkunftsland einer extremen Gefahrenlage dergestalt ausgesetzt wäre, dass er im Falle seiner Abschiebung dorthin gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert sein würde.
  • BVerwG, 21.09.1999 - 9 C 8.99

    Abschiebungshindernis; inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis; psychische

    Auszug aus VG Hannover, 07.06.2006 - 6 A 1680/04
    Eine konkrete zielstaatsbezogene und damit Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG rechtfertigende Gefahr für Leib und/oder Leben des Ausländers liegt nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung insbesondere dann vor, wenn er an einer erheblichen Krankheit leidet und einzelfallbezogen zu erwarten ist, dass sich sein Zustand wegen unzureichender Behandlungsmöglichkeiten im Zielstaat - hier: Irak - verschlimmert (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.10.2002, DVBl. 2003, 463; Urt. v. 21.09.1999, NVwZ 2000, 206; Urt. v. 25.11.1997, BVerwGE 105, 383).
  • BVerwG, 25.08.2004 - 1 C 22.03

    Widerruf der Feststellung von Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung;

  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage;

  • BVerwG, 20.04.1999 - 9 C 29.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2004 - 9 A 1406/02

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Abschiebung von irakischen Staatsangehörigen

  • OVG Niedersachsen, 08.09.1998 - 9 L 2142/98

    Gruppenverfolgung; Irak; Kurden; Asyl

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.10.2003 - 1 LB 41/03

    Irak, Kurden, Politische Entwicklung, Gebietsgewalt, Situation bei Rückkehr,

  • VG Köln, 17.06.2005 - 18 K 5407/01

    Irak, Kurden, Flüchtlingsbegriff, Genfer Flüchtlingskonvention,

  • VG Lüneburg, 25.11.2005 - 6 A 260/05

    Abschiebestopp; Abschiebungshindernis; Abschiebungsschutz; Asyl; Asylbewerber;

  • VGH Bayern, 03.03.2005 - 23 B 04.30631

    Irak, Kurden, PUK, DPK, Zuwanderungsgesetz, Rechtsänderung, Erlass,

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.10.2004 - 8 A 11245/04
  • OVG Niedersachsen, 28.03.2007 - 9 LA 4/06
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